AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf alle Angebote und Leistungen von DJ Falko finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung. Sie gelten zudem auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Es sei denn, diesen eigenen Bedingungen wurde ausdrücklich beidseitig und schriftlich zugestimmt.

Die Musik- und Technikauswahl wird während des gesamten Engagements dem Motto der Feier und den Absprachen und Wünschen des Auftraggebers angepasst. Sie unterliegen den Erfahrungen von DJ Falko und werden nach bestem Wissen und Möglichkeiten zum Wohl des Kunden und der Feier umgesetzt. Es findet auf Wunsch bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsdatum ein Beratungsgespräch zwischen Auftraggeber und DJ Falko über den gewünschten Ablauf und die genauere technische Ausstattung des Events wahlweise schriftlich, fernmündlich oder persönlich statt. Die Anreise zum Ort der Leistungserbringung und der Aufbau der eventbezogenen Ausstattung gemäß Angebot muss mindestens 90-120 Minuten vor offiziellem Empfang der Gäste erfolgen können und werden bis zum offiziellen Empfang abgeschlossen sein. Geringe Verzögerungen sind selten, aber z.B. durch höhere Gewalt möglich und vom Auftraggeber zu tolerieren. Ein freier Zugang zum Erfüllungsort (z.B. vom Parkplatz zur Bühne) muss gewährleistet sein. Sollte der Veranstaltungsort über eine kostenpflichtige Internetleitung verfügen (z.B. W-LAN), so ist DJ Falko ein Zugang für 12 bis max. 24 Stunden, auch auf Kosten des Auftraggebers, zu gewähren. Für die gesamte Dauer der Leistung sind Speisen und Getränke in einem üblichen Maße für DJ Falko und ggf. eine Hilfsperson gemäß Angebot des Hauses (z.B. Hotel oder Gaststätte) frei. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Sollte nach einer Tagesveranstaltung (mehr als 12 Stunden) eine Übernachtung nötig sein, so sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Besuchern bzw. Kunden dieser Internetseite und DJ Falko Hannover, Voltastr. 13, 30165 Hannover. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.

Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten AGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die vom Nutzer angeführt werden, werden nicht anerkannt. Es sei denn, dass ihrer Geltung von DJ Falko ausdrücklich schriftlich oder in Textform vorab zugestimmt wurde.

Alle Angebote sind freibleibend. Alle Buchungen bedürfen einer durch DJ Falko erstellte Buchungs-Bestätigung. Ein Vertrag kommt nach dem Buchungswunsch des Auftraggebers (Willenserklärung) zustande, sobald DJ Falko diese zur Kenntnis nimmt und bestätigt. Anfragen und Buchungswünsche werden z.B. mündlich, fernmündlich, über das Online-Kontaktformular oder per E-mail an DJ Falko übermittelt. Auch SMS, Whatsapp-, Threema-, Telegram-, Facebook-, Instagram-Nachrichten oder Nachrichten über andere soziale Netzwerke sind rechtskräftig und bindend! Mündliche Zusagen von DJ Falko müssen zur ihrer Gültigkeit zusätzlich in Schriftform übermittelt werden (z.B. per Vertrag, Buchungsbestätigung, per E-mail Freitext oder anderer schriftlicher Vereinbarung). Bis dahin bleiben sie unverbindlich. Bitte nutzen Sie hierfür üblicherweise die Postanschrift, die E-Mail-Adresse info@hannoverfeiert.de oder das Kontaktformular.

DJ Falko bietet folgende eventbezogene (zeitlich befristete) Dienstleistungen nach Wünschen des Auftraggebers an und handelt dabei nicht als Veranstalter:

  • Musikalische Gestaltung von Events als DJ inkl. technischer Ausstattung sowie Licht- und Beschallungstechnik
  • Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und/oder Live-Bands
  • Bereitstellung von Beschallungs-, Licht- bzw. Foto- & Videotechnik, sowie weiterer Bühnenausstattung
  • Verleih von Beschallungs-, Licht- bzw. Foto- & Videotechnik sowie weiterer Bühnenausstattung an Dritte
  • Fotografische bzw. Videografische Dienstleistungen auf Events
  • Durchführung weiterer allgemeiner und eventbezogener Dienstleistungen

Alle Aufträge erfolgen grundsätzlich unter der Voraussetzung voller Haftungsübernahme durch den Auftraggeber. Wird die durch den Auftragnehmer gestellte technische Ausstattung oder weitere Mietgegenstände für eine Feier während der vereinbarten Leistungsdauer fahrlässig oder mutwillig durch den Auftraggeber, die Gäste oder andere dritte Personen am Erfüllungsort beschädigt oder zerstört, so liegt die Haftung für den Schaden beim Auftraggeber. Dieses gilt auch unter seiner Abwesenheit während einer noch fortlaufenden Leistungsdauer.

Die gebuchte Leistung beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Start der Feier (z.B. Sektempfang) am Erfüllungsort und endet zeitlich gemäß Vereinbarung im Vertrag am selben Ort. Alternativ endet die Leistung nach einvernehmlicher mündlicher Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber z.B. durch vorzeitiges beenden der Party vom Auftraggeber oder nach einvernehmlicher kostenplflichtiger Verlängerung der Leistungsdauer nach Stundentarif des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.

Bestelltes Foto- bzw. Videomaterial , d.h. Produkte des Fotoservice bzw. der Fotobox, werden zeitnah zum Tag der Rechnungsbegleichung ausgeliefert. Sie sind per Vorkasse zu bezahlen.

Alle Angebote und deren Preise werden individuell auf Grundlage der übermittelten Auftrags-Eckdaten erstellt. Bei allen veranschlagten Summen handelt es sich um Bruttobeträge zzgl. der gesetzlichen MwSt. Weitere Leistungen (z.B. gewünschte Zusatzpakete), die in der ersten Anfrage oder Veranstaltungsvereinbarung (Dienstvertrag) nicht oder noch nicht enthalten sind, werden gemäß vorherigem Angebot zusätzlich nach gleicher Art berechnet. Die Preise einzelner Positionen bei einer Sammelbestellung (z.B. Dienstleistungen, Zusatzpakete sowie Mietgegenstände) sind nur in Kombination gültig. Der veranschlagte Gesamtpreis eines Angebots ist grundsätzlich immer ein vereinfachtes personengebundenes Tages-Honorar für z.B. eine bis zu 10-Stunden Dienstleistung inkl. variabler technischer Ausstattung und kostenpflichtiger Verlängerungsmöglichkeit.

Jeder Leistung von DJ Falko liegt ein ordentlicher Vertrag (Dienstvertrag im Sinne des §611 BGB) zu Grunde. Dieser beinhaltet eine zu vergütende Leistungsverteilung von rund 50% Leistungen, Kosten und Arbeit im Vorfeld und 50% am tatsächlichen Veranstaltungstag. Alle daraus resultierenden weisungsgebundenen Dienste müssen in harmonischem Einvernehmen und in allgemein zumutbarer Gestalt erfolgen. Verträge können ebenfalls mündlich geschlossen werden und sind einzuhalten. Die Leistungen und Dienste von DJ Falko sind außerordentlich gemäß §626 (1) BGB kündbar. Die außerordentliche Kündigung muss unverzüglich bzw. maximal bis 14 Tage nach Kenntniserlangung der maßgebenden Tatsachen die zu einem Kündigungswunsch führen erfolgen. Jede Kündigung ist schriftlich an DJ Falko zu übermitteln. Vertragsveränderungen können auf Wunsch kostenpflichtig per Aufhebungsvertrag und und in ähnlicher Form vorgenommen werden.

Alle Verträge werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses herrschenden Bedingungen (auch am Veranstaltungsort) und Leistungsansprüche (zum Beispiel auf Grundlage des vorherigen Angebotes) geschlossen. Genaue Zeitfenster und Orte zur Erbringung der Leistung können auf Wunsch und im Bedarfsfall flexibel verändert werden. Jegliche Veränderung muss dabei einvernehmlich und frühzeitig erfolgen. Sollten sich nach Vertragsschluss allgemeine Voraussetzungen die zur Buchung geführt haben (zum Beispiel durch neue technische Installationen am Erbringungsort oder das Vorhandensein von Veranstaltungs-, Beleuchtungs-, Konferenz oder Fototechnik) ändern, so sind alle Vertragsinhalte dennoch in ihrem ursprünglichen Umfang zu vergüten.

Der vereinbarte Gegenwert der Leistungen ist zuverlässig und gemäß vorheriger Vereinbarung spätestens bis zum Tage der Leistungserbringung vollständig zu zahlen. Dabei sind 30% der Leistung mit Vertragsschluss fällig. Dieser Betrag kann auf Wunsch bis zum Leistungstags des Vertrages gestundet werden. Bei Absage oder Ausfall der Buchung wird dieser Teilbetrag ungeachtet jeglicher vorliegenden Gründe zur Vergütung bereits erfolgter Arbeit bzw. Terminverwaltung und Ressourcen-Koordination fällig. Bestelltes Foto- und Videomaterial z.B. aus Zusatzleistungen wie Fotobox, Fotoservice, etc. ist vor der Auslieferung vollständig zu zahlen. DJ Falko ist (in begründeten Ausnahmefällen wie z.B. dem Verdacht einer mangelnden Kredit- oder Vertrauenswürdigkeit des Auftraggebers) berechtigt, bis zu 100% der Gage im Voraus und vor Vertragsabschluss zu fordern. Sie ist in allen Fällen grundsätzlich (sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde) spätestens bis zum Ende der Leistung gemäß Veranstaltungsvereinbarung zu begleichen. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und vom Auftragnehmer anerkannt ist. Eine genehmigte Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von DJ Falko gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Zahlungswunsch nicht ein, so ist DJ Falko zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne separate Aufforderung sämtliche Forderungen vom Auftragnehmer sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ Falko Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Falko ist berechtigt seine Forderungen an Dritte abzutreten.

Sollte eine vage Planung oder ein möglicher Ausfall bzw. eine mögliche bevorstehende Terminveränderung anstehen, können potentielle Ausweichtermine angefragt bzw. reserviert werden. In der Regel, sind alle Freitage & Samstage insbesondere in den Monaten April bis November vielfach angefragt. Reservierungen alternativer Termine werden pauschal gemäß Storno-Tabelle gemäß Punkt 10 dieser AGB der DJ-Grundleistung inkl. Technik und der zuvor bestellten Zusatzleistungen & Pakete pro Tag berechnet. Alle weiteren Interessenten werden nach erfolgreicher Reservierung abgewiesen und der Tag ist exklusiv für den Reservierenden geblockt. Im Falle einer darauf folgenden Stornierung der ursprünglichen Buchung kann der geforderte Betrag trotz angefragter oder erfolgter Verlegung nicht angerechnet oder erstattet werden. Die Belegung der Hochzeits-Termine findet üblicherweise rund 12 Monate vor tatsächlichem Leistungsdatum statt. Danach wird eine alternative Belegung zur Kompensation der Umsätze branchenüblich und erfahrungsgemäß immer unwahrscheinlicher. Diese Reservierungs-Gebühr muss erhoben werden um einen möglichen Ausfall und Verdienstverlust abzusichern.

Mängel an der erbrachten Leistung sind grundsätzlich umgehend und unverzüglich aber spätestens in schriftlicher Form binnen 7 Tagen nach Leistungserbringung bei DJ Falko, Falko Schlötel, Voltastr. 13, 30165 Hannover vorzulegen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche des Auftraggebers. Rechnungen und Gagen sind unabhängig von einem subjektiv empfundenen Erfolg der Leistung zu zahlen. In jedem Falle wird von DJ Falko stets eine nach Kräften best mögliche Leistung zum Wohle der Veranstaltung und im Sinne der Kundenwünsche und vorherigen Absprachen erbracht. Sollten andere Faktoren die Leistungen des Auftragnehmers beeinträchtigen oder stören, die nicht selbstverschuldet wurden, liegt die Haftung beim Auftraggeber. Beispiele hierfür sind höhere Gewalt vor oder während der Leistungsdauer am Veranstaltungsort, das negative Einwirken des Gastwirts oder der Gäste auf den DJ oder ähnliche Gründe. Eine vollständige Erbringung der Leistung ist in diesen Fällen nicht mehr garantiert. Die vollständige Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt davon jedoch unberührt.

Alle Buchungen können nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Ausnahmefällen einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag verlegt werden. Terminverlegungen können nur kostenpflichtig und mit gleichzeitigem Verdienstausgleich zur Existenz- und Umsatzsicherung für den Auftragnehmer durchgeführt werden. Buchungen die einer Verlegung bedürfen, sollten wenn möglich in allgemein konjunkturschwache Monate wie November, Januar, Februar oder März gelegt werden – sofern nichts Anderes vereinbart wird. Mögliche Alternativtermine zur ursprünglichen Buchung sind dem Auftragnehmer vorab schriftlich oder fernmündlich vorzutragen. Der Auftragnehmer hat das Recht, für mögliche Alternativtermine Freitage oder andere Wochentage und auch Sonntage vorzuschlagen. Die Kosten für Terminverlegungen richten sich nach dem Zeitpunkt der Verlegung und gleichen der Storno-Tabelle gemäß Punkt 10 dieser AGB. Im Falle einer darauf folgenden Stornierung Ihrer Buchung trotz vorheriger Verlegung inkl. Verlegungskosten-Rechnung kann der gezahlte Betrag nicht angerechnet oder erstattet werden. Es handelt sich dabei nicht um ein „Guthaben“ sondern um eine Kompensation des ursprünglichen Verdienstausfalls.

Sollten Sie nicht (mehr) in der Lage sein, die bestellten Leistungen von DJ Falko in Anspruch zu nehmen oder den geschlossenen Buchungsvertrag versäumen, sind alle bestellten Leistungen ordnungsgemäß zu stornieren oder nachträglich zu vergüten. Die Höhe der Forderung richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihrer Absage und nach der Höhe des Verdienstausfalls. Auch Teilbeträge bei partiellen Stornierungen einzelner Positionen der ursprünglichen Bestellung sind zu vergüten. Eine angemessene Staffelung der entstehenden Gebühren gliedert sich wie folgt:

  • Stornierung bis 8 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 50% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete (abzüglich nicht entstandener Kosten wie Benzin, Spesen oder Fotobox-Materialien, etc)
  • Stornierung weniger als 8 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 90% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete (abzüglich nicht entstandener Kosten wie Benzin, Spesen oder Fotobox-Materialien, etc)

Engagements, die weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungsdatum gebucht wurden, können nur zwei Kalendertage nach Erhalt der gewünschten Blockierung kostenfrei storniert werden. Anschließend fallen Stornogebühren in Höhe von 90% des Vertragswertes an. Ursache bzw. Zweck aller möglichen anfallenden Kosten ist die Vergütung von bisherigem Bearbeitungs- und Koordinationsaufwand, Reservierungen Ihres Wunschdatums und der daraus erfolgten Absagen an weitere Interessenten. Erhobene Gebühren dienen weiterhin dem Versuch, alternative Aufträge zum Beispiel mit Hilfe von Google-Werbung oder anderer helfender Plattformen zu erhalten.

Gemäß §309 Zif 5b BGB, bleibt es jedem Auftraggeber gestattet einen geringeren oder wesentlich niedrigeren Schaden als den vom Auftragnehmer festgelegten pauschalierten Schadensersatzbetrag nachzuweisen.

Die Zusatzpakete wie Fotobox, Ambientebeleuchtung, freie Trauung, Fotoservice etc. umfassen das Anliefern und Aufbauen, Benutzen bzw. Durchführen sowie das Abbauen und die Abfahrt der von Ihnen zusätzlich zu der Grundleistung gewünschten Leistungen. Diese sind explizit auf der Seite „Preise“ dieser Website bzw. im Angebot genannt und beschrieben. Zusatzpakete bedürfen eine schriftlichen (bzw. mündlichen oder fernmündlichen) Bestellung und Stornierung. Auch mündlich oder fernmündlich bestellte Zusatzpakete sind verbindlich. Stornierungen der Zusatzpakete z.B. aufgrund von Meinungsänderungen, Wetterlagen oder anderer unvorhersehbarer Umstände und Bedingungen können nicht berücksichtigt werden und müssen im Falle einer Absage gemäß Storno-Tabelle gemäß Punkt 10 dieser AGB vergütet werden. Grund hierfür ist die Anschaffung, langzeitliche Vorbereitung, Reservierung und Bereitstellung von Technik und Ressourcen. Hinzu kommen fortlaufende Lagerhaltung sowie Absagen der Verfügbarkeit an Kollegen und anderen Kunden aufgrund der ursprünglichen Bestellung des Auftraggebers.

Sollte die von Ihnen gebuchte Leistung z.B. aus persönlichen oder krankeitsgeschuldeten Gründen von DJ Falko nicht persönlich erfüllt werden können, so wird Ihnen nach besten Kräften ein vergleichbarer Ersatz zu gleichen Konditionen von DJ Falko gestellt. Die Leistungsvertretung wird im Vorfeld über alle zu dem Zeitpunkt der Übernahme vorhandenen Details zur Feier von DJ Falko informiert. Eine Kontaktaufnahme mit dem Ersatz (sofern gewünscht oder nötig) erfolgt bei Bedarf seitens des Auftraggebers. Sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Feier werden auf den neuen Auftragnehmer (Ersatz) im Moment der Übernahme übertragen. DJ Falko wird aller zuvor eingegangenen Vertragsbedingungen dem Auftraggeber gegenüber entbunden. Alle Rechnungen und Gagen sind direkt im Anschluss an die Leistung gemäß seiner Zahlungsbedingungen in vollem Umfang und gemäß der von ihm übernommenen Leistungspakete an den neuen Auftragnehmer zu zahlen.

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Zeitpunkt der Leistung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen auf die Leistung sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung sofort nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Falko berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

Sind Sie der Veranstalter, also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator eines Events inkl. Musikvorführungen im Allgemeinen, so sind Sie verantwortlich für die Anmeldung und Gebührenzahlung an die GEMA. Dieses gilt, sofern eine „Öffentlichkeit“ des Events und keine nachweisliche, persönliche Beziehung unter allen anwesenden Gästen belegt werden kann. Die zu entrichtende Gebühr ist u.a. abhängig von Saalgröße, Eintrittsgeldern, Besucherzahlen oder der Anzahl der vorgeführten, geschützten Musiktitel.

Dieses gilt zunächst grundsätzlich überall dort, wo geschützte Musik in jeglicher Form einem öffentlichen Publikum im Original oder einer interpretierten Fassung vorgeführt wird. Hierbei spielt das Attribut der Öffentlichkeit die entscheidende Rolle. Öffentlich ist jedes Publikum, das nicht in einer unmittelbar nachweislichen und direkten persönlichen Beziehung zum Veranstalter (bzw. zum Betreiber einer Location) steht.

Aufgrund einer nachweislichen, persönlichen Beziehung zwischen dem Veranstalter (z.B. dem Hochzeitspaar oder dem Geburtstagskind) und seinen geladenen Gästen in dafür vorgesehene Räumlichkeiten sind private Feste, wie zum Beispiel kleinere Hochzeiten und Geburtstage, davon i.d.R. ausgeschlossen (Urteil vom Amtsgericht München. AZ.: 161C 28978/00), da hier keine „Öffentlichkeit“ im beschriebenen Sinne vorliegt. Das Attribut „kleinere“ meint hierbei einen definierten Personenkreis, der in einem nachweislich familiären oder unmittelbar freundschaftlichen Verhältnis (z.B. eingeladene Arbeitskollegen) zum z.B. Hochzeitspaar steht. In diesen Fällen müssen KEINE Gebühren gezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass Feiern mit mündlich ausgesprochenen Einladungen an nicht direkt absehbare Gäste aus dem erweiterten Bekanntenkreis und ohne direkte Verbindung zum Brautpaar, zum Jubilar oder anderem Veranstalter eines Events als öffentlich gelten können und gebührenpflichtig sind (auch z.B. Polterabende mit unklarer Besucherzahl). Ebenso ist der klassische Abschluss-, Entlassungs- oder Abiball kein rein „privates“ Fest. Hier müssen GEMA-Gebühren ordnungsgemäß berechnet und fristgerecht gezahlt werden.

Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Sie können unter Umständen falsch oder veraltet sein. Besuchen Sie für weitere Informationen bitte die offizielle Internetpräsenz der GEMA unter http://www.gema.de.

Nach GEMA Tarif VR-Ö wurde die von mir erstellte Musikkollektion ordnungsgemäß lizensiert und ist damit sowohl für eine private als eine öffentliche Verwendung zur Wiedergabe berechtigt.

Mit erfolgreicher Erfüllung einer Leistungsbuchung erteilt der Auftraggeber das Recht an DJ Falko, das von ihm ausgerichtete Event in Bild- Video  und Tonmaterial zu dokumentieren. Das Material darf von DJ Falko im Umfang sämtlicher Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zu Eigenwerbezwecken in digital- und printform verwendet werden.

Bild- und Ton- bzw. Videomaterial von DJ Falko darf nur mit Zustimmung erstellt werden. Die Weitergabe, Verarbeitung bzw. Veröffentlichung ohne Kenntnis ist untersagt.

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations, Dienstleister und Einsatzkräfte, über die der Auftragnehmer Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ Falko für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ Falko Hannover erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch denselbigen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Falko die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen vom Auftragnehmer übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Ihre persönlichen Daten und Informationen zu Veranstaltungen werden ausschließlich zu internen Zwecken und organisatorischen Maßnahmen (auch zur Übermittlung an involvierte Dienstleister, vorgeschlagene Kollegen oder Vertretungskräfte) verwendet. Eine Weitergabe an dritte Personen, die nicht mit Ihrem Event in Zusammenhang stehen ist unzulässig.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers (Hannover) als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

DJ Falko aus Hannover auf Hochzeit im Landhaus Burgwedel mit Fotobox und Party Tanzflaeche